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Tischvorlage
Der Betriebsausschuss nimmt die Informationen der Verwaltung zum Sachstand zur Rechtsprechung des OVG Münster und deren Auswirkungen zur Kenntnis.
Herr Klaus Brosze (Freie Wähler Wermelskirchen), Mitglied des Ausschusses, bittet um die Einschätzung der Verwaltung. Er fragt an, welche Auswirkungen die Änderung der Berechnungsmethode für die Gebührenkalkulation 2022 hätte, wenn das Urteil schon rechtskräftig gewesen wäre?
Die Änderung der Berechnungsmethode der Gebührenkalkulation beim SAW auf die reproduktive Nettosubstanzerhaltungsmethode bedeutet, weiterhin die kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwerts zu berechnen, jedoch die Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung mithilfe des Realzinsdurchschnitts durchzuführen. Der Zinssatz würde mit der neuen Berechnungsmethode sinken, genauso wie die Gebühreneinnahmen im Bereich Schmutz- und Niederschlagswasser. Dies würde für das Beispieljahr 2022 bedeuten, dass im schlimmsten Fall 1.073.304 € weniger Erträge durch die Änderung der Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes generiert werden könnten.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder werden von der Betriebsleitung beantwortet. |
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