Frau Barbara Frank stellt den Sachverhalt vor.
Im anschließenden angeregten Austausch wird deutlich, dass alle Träger in Wermelskirchen vom Fachkräftemangel betroffen sind. In letzter Konsequenz kann das bedeuten, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (teilweise) nicht mehr vollständig erfüllt werden kann, wenn aufgrund von Personalmangel keine durchgängige Betreuung durch die Kindertageseinrichtung sichergestellt werden kann.
Das Landesjugendamt hat eine Arbeitshilfe „Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit personellen Unterbesetzungen“ mit einer Maßnahmenübersicht als Checkliste veröffentlicht. https://publi.lvr.de/publi/PDF/920210928_Aufsichtsrechtliche_Grundlagen_Umgang_Personelle_Unterbesetzung_Kita.pdf Mit dieser Arbeitshilfe und der Maßnahmenübersicht stellt das Landesjugendamt allen Trägern und Leitungen von Kindertageseinrichtungen im Rheinland ein Papier zur Verfügung, welches individuell für jede einzelne Einrichtung genutzt werden kann.
Die in den kommunalen Kitas bislang den Familien eingeräumte Flexibilität bei der Buchung von 25 und 35 Stunden Verträgen führt zu einer zusätzlichen Personalverknappung in den städtischen Einrichtungen. Diese Flexibilität ist nicht im Personalstundenrechner des LVR hinterlegt und wird somit bei der Berechnung des Personalbedarfs nicht berücksichtigt. Der daraus resultierende Handlungsbedarf ist deutlich geworden und auf die Tagesordnung des nächsten Jugendhilfeausschusses gesetzt. Die freien Träger der Kindertageseinrichtungen räumen aus genannten Gründen diese Flexibilität bei 25 und 35 Stunden Verträgen nicht ein.
Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. |
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