Auszug - Ermessensrichtlinie für die Erhebung von Verwaltungsgebühren in baurechtlichen Angelegenheiten  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
0180/2022 Ermessensrichtlinie für die Erhebung von Verwaltungsgebühren in baurechtlichen Angelegenheiten
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Alexandra Herbrich
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Herbrich, Alexandra
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Ermessensrichtlinie für die Erhebung von Verwaltungsgebühren in baurechtlichen Angelegenheiten in der vorgelegten Fassung.