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Zu 1
Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebühren und Leistungen der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen vom 12.10.2009 wird derzeit in allen möglichen Fällen angewendet. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2002 findet im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes Verwendung. Die von Ihnen angesprochene Diskrepanz zwischen Ansatz und Ergebnis ist im Ausbleiben von Brandverhütungsschauen bedingt durch die Corona-Pandemie begründet.
Zu 2
Momentan befinden sich die zuständigen Fachämter im Anpassungsprozess beider Satzungen. Hierfür ist es erforderlich, im ersten Schritt eine neue Gebührenkalkulation zu erstellen. Die beiden Fachämter sind diesbezüglich im Austausch.
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