Auszug - Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion vom 08.07.2022; Teilfinanzplan 37.01 Brandschutz/Feuerwehr  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 12.2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
0199/2022 Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion vom 08.07.2022; Teilfinanzplan 37.01 Brandschutz/Feuerwehr
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Bubenzer, Kirstin
 
Beschluss


Zu 1

 

Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebühren und Leistungen der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen vom 12.10.2009 wird derzeit in allen möglichen Fällen angewendet. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2002 findet im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes Verwendung. Die von Ihnen angesprochene Diskrepanz zwischen Ansatz und Ergebnis ist im Ausbleiben von Brandverhütungsschauen bedingt durch die Corona-Pandemie begründet.

 

Zu 2

 

Momentan befinden sich die zuständigen Fachämter im Anpassungsprozess beider Satzungen. Hierfür ist es erforderlich, im ersten Schritt eine neue Gehrenkalkulation zu erstellen. Die beiden Fachämter sind diesbezüglich im Austausch.