Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen" A) Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung gemäß § 1 Abs. 8 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB B) Beschluss, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligungnach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen  

 
 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0422/2005 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen"

A) Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung gemäß § 1 Abs. 8 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
B) Beschluss, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

zu A)

zu A)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ nach § 1 Absatz 8 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu beschließen.

 

zu B)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Absatz 2 BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 sowie die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.