Auszug - 1. Nachtragssatzung als Ergänzungssatzung nach § 34 (3) BauGB für einen Teilbereich der Ortslage Hinterhufe A) Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung B) Satzungsbeschluss zu der Ergänzungssatzung  

 
 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0437/2005 1. Nachtragssatzung als Ergänzungssatzung nach § 34 (3) BauGB für einen Teilbereich der Ortslage Hinterhufe
A) Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
B) Satzungsbeschluss zu der Ergänzungssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stadtverordneter Schulte teilt mit, dass es sich hier um eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) BauGB handelt

Stadtverordneter Schulte teilt mit, dass es sich hier um eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) BauGB handelt.

Die Verwaltung teilt mit, dass es sich in der Überschrift des Tagesordnungspunktes um einen redaktionellen Fehler handelt, der bei Sitzung des Rates am 04.07.2005 berichtigt wird.

Zu A

Zu A

Kein gesonderter Beschluss erforderlich

 

Zu B

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 1. Nachtragssatzung als Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) BauGB in der vorliegenden Fassung für das in der Plananlage des Satzungstextes dargestellte Grundstück im Bereich Hinterhufe zu beschließen.