Stadtverordneter Schulte teilt mit, dass es sich hier um eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) BauGB handelt. Die Verwaltung teilt mit, dass es sich in der Überschrift des Tagesordnungspunktes um einen redaktionellen Fehler handelt, der bei Sitzung des Rates am 04.07.2005 berichtigt wird. Zu A Kein gesonderter Beschluss erforderlich Zu B Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 1. Nachtragssatzung als Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) BauGB in der vorliegenden Fassung für das in der Plananlage des Satzungstextes dargestellte Grundstück im Bereich Hinterhufe zu beschließen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||