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Beschluss a) Änderung Geltungsbereich Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Industriegebiet Elbringhausen" zu ändern (erneuter Aufstellungsbeschluss). Der neue Geltungsbereich ist der Anlage 1 "Übersichtskarte" zu entnehmen.
Beschluss b) Offenlage Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf zur 31. FNP-Änderung einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Beschluss erfolgt mit 12 Ja-Stimmen (6 CDU, 3 SPD, 1 BüFo, 1 FDP, 1 Freie Wähler), bei 3 Enthaltungen (3 Grüne).
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