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Beschluss a) Änderung Geltungsbereich Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Industriegebiet Elbringhausen" zu ändern (erneuter Aufstellungsbeschluss). Der neue Geltungsbereich ist der Anlage 1 "Übersichtskarte" zu entnehmen.
Beschluss b) Offenlage Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf zur 31. FNP-Änderung einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Sachverhalt:
Sachstand der Bauleitplanung zum Plangebiet "Industriegebiet Elbringhausen"
Bisherige Entwicklung und Ziel der Bauleitplanung Zur Entwicklung der Bauleitplanverfahren von 2007 bis 2019 wird auf die Darstellung in der Beschlussvorlage 0043/2019 verwiesen.
Ziel der Bauleitplanverfahren ist das Schaffen von Planrecht, so dass sich die dort ansässigen Betriebe nach Süden erweitern können. Um diese Entwicklung planungsrechtlich vorzubereiten, soll die Darstellung "Wald" im Rahmen der 31. Flächennutzungsplanänderung entfallen und künftig als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt werden.
Die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans "Industriegebiet Elbringhausen" und der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.
Frühzeitige Beteiligung 2009 Bereits im Jahr 2009 fand eine frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu den Flächennutzungsplan- und Bebauungsplan-Änderungsverfahren statt, zu der von Seiten der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) Stellungnahmen vorgelegt wurden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sowohl der Geltungsbereich der FNP-Änderung, als auch der Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des B´Plans einen größeren Umgriff hatte. Die Anlage 7 beinhaltet die zur frühzeitigen Beteiligung im Jahr 2009 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden/TöB.
Änderung des Geltungsbereichs und erneute frühzeitige Beteiligung 2021 In der Sitzung vom 23.09.2019 hat der Rat der Stadt beschlossen, den Geltungsbereich der 31. Änderung des FNP zu ändern und das Verfahren (erneut) einzuleiten (Beschlussvorlage 0043/2019).
Entsprechend fand nach amtlicher Bekanntmachung am 13.03.2021 die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch eine öffentliche Auslegung vom 22.03.2021 bis zum 26.04.2021 statt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme eingebracht (Anlage 9). Die Behörden und TöB wurden im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung mit Schreiben vom 22.03.2021 zur Abgabe ihrer Stellungnahmen bis zum 26.04.2021 aufgefordert. Es wurden 12 Stellungnahmen von Behörden/TöB vorgelegt (Anlage 8).
Die Stellungnahmen aus den beiden vorgenannten Beteiligungsverfahren 2009 und 2021 werden dem Rat der Stadt hiermit zum Verfahrensschritt der Offenlage zur Kenntnis gegeben. Die Anlage 6 beinhaltet eine tabellarische Übersicht aller zum FNP-Änderungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 7 die „Stellungnahmen von Behörden 2009“, Anlage 8 die „Stellungnahmen von Behörden 2021“ und Anlage 9 die „Stellungnahme der Öffentlichkeit 2021“.
Einer abschließenden Abwägung werden diese Stellungnahmen zusammen mit denjenigen, die noch im Rahmen der Offenlage und der parallelen Behördenbeteiligung vorgebracht werden, zugeführt.
a) Änderung des Geltungsbereichs 2022
Insbesondere aufgrund der Hinweise des Rheinisch-Bergischen Kreises mit Bezug auf die Betroffenheit einer Quellmulde im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (im Jahr 2021) wurde die Planung überarbeitet. Im Ergebnis wird auf die bauliche Inanspruchnahme von Waldflächen im südwestlichen Bereich des Flurstücks 376 verzichtet, so dass der Geltungsbereich hier entsprechend reduziert wird (Abb. 2 und Anlage 1: Geltungsbereich).
Gegenüberstellung des alten und neuen Geltungsbereichs:
Somit ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt den neu zu fassenden Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung und -ergänzung beschließt.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" soll analog reduziert werden. Das Bebauungsplanverfahren wird in der Beschlussvorlage 0222/2022 behandelt.
Übergeordnete Planungen, Regionalplan Der Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplans liegt innerhalb eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs, unmittelbar angrenzend an einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB).
Bereits im Jahr 2008 wurde eine landesplanerische Anfrage gestellt. Die Bezirksregierung Köln hat die Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung bestätigt. Aufgrund der langen Verfahrensdauer, der Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP) und des in Neuaufstellung befindlichen Regionalplans, soll die Übereinstimmung der Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erneut überprüft werden. Daher wird eine zweite landesplanerische Anfrage gestellt.
Die landesplanerische Anfrage aus dem Jahr 2008 bezog sich zusätzlich auf die östlich angrenzende Wege- und Wiesenfläche. Die untere Landschaftsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises stimmte der vorgelegten Planung grundsätzlich zu, gab aber für das weitere Bauleitplanverfahren den Hinweis, dass die Böschungsbereiche der neu geplanten Bauflächen landschaftsgerecht und eingriffs-mindernd zu gestalten bzw. mit bodenständig-heimischen Gehölzen zu bepflanzen seien.
Gemäß Beschluss des Regionalrates im Dezember 2021, lag der Regionalplanentwurf bis Ende August 2022 aus. Im Regionalplan-Entwurf wurde der gewerblich-industrielle Bereich südlich der Handelsstraße erweitert. Unmittelbar angrenzend sind Waldbereiche, überlagert mit der Freiraumfunktion "Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung", festgelegt.
Umweltbelange Durch die Änderung wird eine Waldfläche von ca. 0,9 ha überplant. Die Waldfunktionsverluste müssen im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden (gemäß Stellungnahmen Wald und Holz vom 26.10.2009, der E-Mail vom 16.10.2020 und der Stellungnahme vom 07.04.2021).
Der Waldeingriff und die zu leistenden Ersatzaufforstungen werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung abschließend geregelt (siehe Beschlussvorlage 0222/2022 zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20, unter: "Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Waldersatz, Städtebaulicher Vertrag").
b) Offenlage Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Zwischenzeitlich wurde der Entwurf zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans nebst Begründung und Umweltbericht erarbeitet (Anlagen 2, 3 und 4) und die Artenschutzprüfung Stufe I, Vorprüfung, durchgeführt (Anlage 5). Die Offenlage soll mit nachfolgenden Unterlagen beschlossen und durchgeführt werden: Geltungsbereich der 31. FNP-Änderung Anlage 1 **: Übersichtskarte Geltungsbereich der FNP-Änderung
Entwurf zu 31. Änderung des FNP, bestehend aus Anlage 2 *: Plandarstellung im Maßstab 1:2.500 Anlage 3 *: Entwurfsbegründung, Teil 1: Allgemeiner Teil und Anlage 4 *: Entwurfsbegründung, Teil 2: Umweltbericht
Fachgutachten, die bei der Erarbeitung des B´Planentwurfs verwendet wurden Anlage 5 *: Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) HAACKEN Ingenieurbüro + Landschaftsarchitektur, Solingen Stand: 16.03.2021 mit Nachtrag zur Rotmilan-Kontrolle vom 22.07.2022
Stellungnahmen aus frühzeitiger (2009) und erneuter frühzeitiger Beteiligung (2021) Es ist zu beachten, dass sich die Stellungnahmen aus dem Jahr 2009 auf einen Entwurfsstand mit einem größeren Geltungsbereich bezogen. Anlage 6 *: Übersicht eingegangene Stellungnahmen 2009 und 2021 Anlage 7 *: Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung 2009, Behörden/TöB (insgesamt: 12) Anlage 8 *: Stellungnahmen zur erneuten frühzeitige Beteiligung 2021, Behörden/TöB (insgesamt: 12) Anlage 9 *: Stellungnahme zur erneuten frühzeitige Beteiligung 2021, Öffentlichkeit (1)
* Anlage nur digital (im Ratsinformationssystem abrufbar) ** Anlage gedruckt
Entsprechend kann der Rat der Stadt den Offenlagebeschluss zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf nebst Begründung fassen, so dass der nächste Verfahrensschritt - die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden - vorbereitet werden kann.
Für den Entwurf zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans ist ebenfalls der Offenlagebeschluss vorgesehen (siehe Beschlussvorlage 0222/2022).
Anlage/n:
s.o.
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