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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Wermelskirchen den von der Kommunalagentur verfassten Brandschutzbedarfsplan (BSBP) für die Stadt Wermelskirchen in der Version Entwurf 2 in Verbindung mit dem von der Stadtverwaltung Wermelskirchen eingebrachten Anhang zum Brandschutzbedarfsplan 2020 in der Version September 2022 zu beschließen. Die Verwaltung wird einstimmig mit der Umsetzung der enthaltenen Maßnahmen beauftragt. Alle Fragen wurden ausführlich von Herrn Groß beantwortet. Herr Groß hat auch ausdrücklich auf das Ausbildungskonzept und die damit verbundenen Kompensation von ausscheidenden Mitarbeitenden im Bereich der Feuerwehr hingewiesen. |
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