Vorlage - 0229/2022  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Brandschutz und Rettungsdienst Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Groß, Alexander   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.12.2022 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2020 11 05 BSBP Wermelskirchen Entwurf 2  
20220901 Anhang zum Brandschutzbedarfsplan final  

Beschlussvorlage zum Brandschutzbedarfsplan

Beschluss

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt den von der Kommunalagentur verfassten Brandschutzbedarfsplan (BSBP) für die Stadt Wermelskirchen in der Version Entwurf 2 in Verbindung mit dem von der Stadtverwaltung Wermelskirchen eingebrachten Anhang zum Brandschutzbedarfsplan 2020 in der Version September 2022.

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der enthaltenen Maßnahmen beauftragt.


Sachverhalt:

 

Nach § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) ist es Aufgabe der Stadt eine „den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr“ zu unterhalten. Die Unterhaltung der Feuerwehr umfasst dabei die personelle und materielle Ausstattung und die ständige Unterhaltung. Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wird darüber hinaus über das im Brandschutzbedarfsplan festgelegte Schutzziel beschrieben. Für die Frage der Leistungsfähigkeit und der Bemessung der Feuerwehr ist dabei allein auf die (politische) Stadt abzustellen.

 

 Zusammenfassung besonderer Inhalte:

 

Schutzzieldefinition:

Die Schutzzieldefinition orientiert sich an den Empfehlungen des sogenannten „VdF-Papiers“ des Verbandes der Feuerwehren und wird wie folgt konkretisiert:

 

 

 

 

Umsetzungsstrategie:

Zur Umsetzung der vorgenannten Schutzziele werden drei Strategieelemente in den Blick genommen:

                massive Stärkung des Ehrenamtes

                Anpassung der Personal- und Organisationsstruktur der Feuerwehr

                Verbesserung von Technik, Ausstattung und Gebäude

 

Darüber hinaus gehört ein dauerhaftes und engmaschiges Controlling der Schutzzielerreichung zur nachhaltigen Absicherung des Erfolges.

 


Anlage/n:

 

Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Wermelskirchen, Entwurf 2 Kommunalagentur NRW

 

Anhang zum Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Wermelskirchen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2020 11 05 BSBP Wermelskirchen Entwurf 2 (2362 KB)      
Anlage 1 2 20220901 Anhang zum Brandschutzbedarfsplan final (960 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

Viele Maßnahmen sind bereits in den laufenden Haushaltsplanungen enthalten. Die Ergebnisse der Maßnahmen mit Analysecharakter können noch nicht beziffert werden.

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: