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Beschlussvorlage zum Brandschutzbedarfsplan Beschluss Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt den von der Kommunalagentur verfassten Brandschutzbedarfsplan (BSBP) für die Stadt Wermelskirchen in der Version Entwurf 2 in Verbindung mit dem von der Stadtverwaltung Wermelskirchen eingebrachten Anhang zum Brandschutzbedarfsplan 2020 in der Version September 2022. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der enthaltenen Maßnahmen beauftragt. Sachverhalt:
Nach § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) ist es Aufgabe der Stadt eine „den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr“ zu unterhalten. Die Unterhaltung der Feuerwehr umfasst dabei die personelle und materielle Ausstattung und die ständige Unterhaltung. Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wird darüber hinaus über das im Brandschutzbedarfsplan festgelegte Schutzziel beschrieben. Für die Frage der Leistungsfähigkeit und der Bemessung der Feuerwehr ist dabei allein auf die (politische) Stadt abzustellen.
Zusammenfassung besonderer Inhalte:
Schutzzieldefinition: Die Schutzzieldefinition orientiert sich an den Empfehlungen des sogenannten „VdF-Papiers“ des Verbandes der Feuerwehren und wird wie folgt konkretisiert:
Umsetzungsstrategie: Zur Umsetzung der vorgenannten Schutzziele werden drei Strategieelemente in den Blick genommen: massive Stärkung des Ehrenamtes Anpassung der Personal- und Organisationsstruktur der Feuerwehr Verbesserung von Technik, Ausstattung und Gebäude
Darüber hinaus gehört ein dauerhaftes und engmaschiges Controlling der Schutzzielerreichung zur nachhaltigen Absicherung des Erfolges.
Anlage/n:
Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Wermelskirchen, Entwurf 2 Kommunalagentur NRW
Anhang zum Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Wermelskirchen
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