Auszug - Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
0230/2022 Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“r das Jahr 2023 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig und empfiehlt dem Rat der Stadt

 

a)      die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2023 wie folgt:


Krankentransportwagen (KTW) je Transport     381,00 €    (bisher 355,00 €)
Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz     579,00 €    (bisher 539,00 €)
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) inkl. Notarzt je Einsatz    763,00 €    (bisher 710,68 €)
KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)        1,50 €    (unverändert)
 

b)      die 21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Ein Exemplar der 21. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.