Auszug - Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
0231/2022 Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“r das Jahr 2023 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zum 01.01.2023 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.

 

Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:

 

a) Kommunaler Siedlungsabfall    2,34 €   (2022: 2,34 €/ unverändert)

    davon 

Restabfall      2,27 €   (2022: 2,23 €/ + 0,04 €)

Papierabfall      0,07 €   (2022: 0,11 €/  - 0,04 €)

 

b) Bioabfall       1,07 €   (2022: 1,07 €/ unverändert)

 

c) Gewerbeabfall (Restabfall)    2,27 €   (2022: 2,23 €/ + 0,04 €)

 

Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung

des Rates als Anlage beizufügen.