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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2023 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zum 01.01.2023 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall 2,34 € (2022: 2,34 €/ unverändert) davon Restabfall 2,27 € (2022: 2,23 €/ + 0,04 €) Papierabfall 0,07 € (2022: 0,11 €/ - 0,04 €)
b) Bioabfall 1,07 € (2022: 1,07 €/ unverändert)
c) Gewerbeabfall (Restabfall) 2,27 € (2022: 2,23 €/ + 0,04 €)
Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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