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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2023 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, zum 01.01.2023 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall 2,34 € (2022: 2,34 €/ unverändert) davon Restabfall 2,27 € (2022: 2,23 €/ + 0,04 €) Papierabfall 0,07 € (2022: 0,11 €/ - 0,04 €)
b) Bioabfall 1,07 € (2022: 1,07 €/ unverändert)
c) Gewerbeabfall (Restabfall) 2,27 € (2022: 2,23 €/ + 0,04 €)
Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Kostenträger 110201) vor.
Die Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:
Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein. Dies wurde in der vorgelegten Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2023 erreicht. Der Ausgleich kann grundsätzlich unter Beibehaltung der Gebührensätze je Abfallart erreicht werden. Weitere Ausführungen hierzu erfolgen unter Punkt 3 dieser Vorlage.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in dieser Zeit ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Das Ergebnis in 2018, welches bis zum Jahr 2022 auszugleichen ist, ergab ein Defizit von 185.752 € im Bereich Restmüll/Biomüll. In die Kalkulation 2021 wurde ein Betrag in Höhe von 70.000 € eingestellt, konnte aber nicht realisiert werden. Die übrigen 115.752 € wurden in die Kalkulation 2022 eingestellt.
Im Bereich Papier gab es im Jahr 2018 einen Überschuss von 80.739 €. Ein Betrag in Höhe von 192 € konnte nach 2015 verrechnet werden, um ein Defizit auszugleichen. Von dem verbleibenden Überschuss wurden 3.326 € in die Kalkulation 2020 und 40.000 € in die Kalkulation 2021 eingestellt. Beide Vorträge waren nicht realisierbar.
Das Ergebnis in 2019, welches bis zum Jahr 2023 auszugleichen ist, ergab im Bereich Restmüll/Biomüll ein Defizit in Höhe von 161.708 €. Davon wurden bereits 22.978 € in die Kalkulation 2022 eingestellt. Das verbleibende Defizit aus 2019 in Höhe von 138.730 € findet in der Kalkulation 2023 Berücksichtigung.
Im Bereich Papier gab es im Jahr 2019 einen Überschuss von 2.909 €. Dieser Betrag wurde in die Kalkulation 2022 eingestellt. Der Überschuss aus 2020 in Höhe von 78.174 € sowie weitere 30.061 € aus dem Überschuss des Jahres 2021 finden in der Kalkulation 2023 Berücksichtigung.
Somit bleiben 106.798 € Defizit im Bereich Restmüll/Biomüll und 70.000 € Überschuss im Bereich Papier als Ausgleichssummen stehen.
1. Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes
Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 25.10.2022 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2023 vorgestellt. In Summe bleiben die Gebühren unverändert. Es gibt zwar eine minimale Erhöhung bei der Grundgebühr des Hausmülls um 0,4 %, die durch Senkung bei der Leistungsgebühr des Haus-/Sperrmülls um 0,4 % ausgeglichen werden. Ebenso sieht es beim Biomüll aus. Die Grundgebühr wird um 2,1 % erhöht und die Leistungsgebühr um 0,82 % gesenkt. Die Gesamtgebühr für den Biomüll teilt sich zu 28 % auf die Grundgebühr und zu 72 % auf die Leistungsgebühr auf. Wenn man bei der Grundgebühr 28 % berücksichtigt, ergibt sich hier eine Erhöhung von 0,59 %, und bei der Leistungsgebühr 72 % berücksichtigt, wird die Gebühr um 0,59 % gesenkt.
Diese Gebührensätze des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes sind - wie in den Vorjahren - ebenfalls das Ergebnis einer Kalkulation.
2. Kostenentwicklung 2023 in Wermelskirchen
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2023 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2022 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.
Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um ca. 122.600 €. Wesentliche Veränderungen betreffen folgende Positionen:
a) Abfuhr- und Gefäßkosten
Die Abfuhrkosten verändern sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig. Die Leistungsentgelte erhöhen sich um 9,64 %. Das Preisanpassungsbegehren wurde von einem externen Fachberater überprüft. Die Preisanpassung ist zulässig und die ermittelte Kostensteigerung auf Basis der vorgelegten Unterlagen sachlich nachvollziehbar. Die „Abfuhrkosten Wertstoffhof“ werden aus Gründen der Transparenz künftig unter der Position „Wertstoffhof gesamt“ dargestellt und verringern an dieser Stelle die Kosten.
Aufgrund des Wegfalls der Mietkaufpreisrate Ende 2021 sowie der Kosten für die Transponder, mit denen die Behälter in 2017 versehen wurden, haben sich die Gefäßkosten bereits in 2022 reduziert. In der Kalkulation 2023 konnten die Kosten aufgrund Planzahlen von Revea und unter Berücksichtigung der Ist-Kosten 2022 noch mal gesenkt werden. Die berücksichtigten Gefäßkosten sind darauf zurückzuführen, dass Ersatzgefäße oder neue zusätzliche Gefäße angeschafft und mit Transpondern ausgestattet werden müssen. Des Weiteren fallen systembedingt Kosten beim Tonnenservice an (z.B. Wechsel der Tonnengröße, An-, Ab- und Ummeldungen).
b) Umlage BAV
Beim Restmüll und Biomüll steigen die geplanten Entsorgungsmengen geringfügig an. Die Steigerung der geplanten Entsorgungsmenge beim Sperrmüll fällt aufgrund gestiegener Tonnagezahlen in den letzten Jahren höher aus. Hier wurde die Planzahl des BAV für das 2023 zugrunde gelegt:
Plan Plan 2023 2022 Sperrmüll 1.400 t 1.200 t Restmüll 4.850 t 4.800 t Biomüll 3.780 t 3.700 t
Insgesamt steigen die Kosten um 40.700 €. Die Kostensteigerung ist auf die Erhöhung der geplanten Entsorgungsmengen zurückzuführen.
c) Wertstoffhof BAV
Der kommunale Wertstoffhof, der durch den BAV betrieben wird, wurde zum 01.01.2020 eröffnet. Das Betriebsentgelt für den Wertstoffhof steigt gegenüber dem Vorjahr um 7,97 %.
Hinzu kommen Abfuhrkosten in Höhe von 163.500 € die aus Gründen der Transparenz künftig unter dem Wertstoffhof dargestellt werden.
d) Interne Leistungsverrechnungen
Die Arbeitsleistungen Betriebshof und die Verwaltungskostenerstattung können aufgrund der Durchschnittsbetrachtung der letzten 5 Jahre und unter Berücksichtigung der Ist-Kosten 2021 gesenkt werden.
3. Gebührensätze 2023
In der Kalkulation 2023 wird ein Betrag in Höhe von 75.000 € für die Subventionierung der Biotonne durch den Restmüll berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quersubventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.
Die Gebührensätze zum 01.01.2023 stellen sich wie folgt dar:
Die Gebühren für den Vollanschluss (Restabfall, Bioabfall, Papier) und den Teilanschluss (Restabfall/Papier) bleiben somit gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Bei den einzelnen Abfallfraktionen verläuft die Entwicklung unterschiedlich. Der Gebührenanteil für den Bioabfall ist zum Vorjahr unverändert. Der Restabfall erhöht sich um 0,04 € je Liter, während der Gebührenanteil für das Papier um 0,04 € sinkt.
Die Senkung beim Papier ist darauf zurückzuführen, dass die berücksichtigte Überdeckung aus den Vorjahren gegenüber der Kalkulation 2022 höher ausfällt.
Beim Kommunalen Siedlungsabfall steigen die Kosten insgesamt um rund 75.000 €. Hier wirkt sich zum einen die Preisanpassung durch das Abfuhrunternehmen entsprechend aus sowie die Subventionierung der Biotonne.
Diese Verschiebung hat für den normalen Haushalt in Wermelskirchen keine Auswirkungen, da jeder Haushalt über Restabfall- und Papierbehälter verfügen muss.
Im Gegensatz dazu haben Gewerbebetriebe die Möglichkeit der Befreiung von der Papiertonne, so dass nur der Restabfallbehälter veranlagt wird. In diesem Falle kann die Erhöhung beim Gebührenanteil Restabfall nicht durch die Senkung beim Papier kompensiert werden.
Insofern erhöht sich die Restabfallgebühr um 0,04 € je Liter, so dass eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung erforderlich ist.
Die Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:
Anlage/n: - Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1)- 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in derStadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 (Anlage 2)
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