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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2023 zur Kenntnis und beschließt einstimmig die beigefügten Gebührenkalkulationen.
Danach können die Gebühren unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. |
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