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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2023 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zum 01.01.2023 die beigefügte Gebührenkalkulation zu beschließen:
Ein Exemplar der 29. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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