Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2023 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zum 01.01.2023 die beigefügte Gebührenkalkulation zu beschließen:
- die Gebühren für das Bestattungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2023 zu ändern sowie
- die 29. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 29. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.