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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der stellv. kaufm. Betriebsleitung Doreen Blohm zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende“ für das Jahr 2023 zur Kenntnis und beschließt, dem Rat zu empfehlen, zum 01.01.2023:
a) die Gebühren
Schmutzwasser 3,50 €
Niederschlagswasser 1,58 €
Durchleitungsgebühr 2,41 €
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 137.156 € zu entnehmen
c) die 5. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017
Ein Exemplar der 5. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Fragen der Ausschussmitglieder werden durch die Betriebsleitung beantwortet. |
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