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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den
Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan und Teilfinanzplänen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2023
in der Fassung des vorgelegten Entwurfes.
Eine Ausfertigung der Feststellungsseite ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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