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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Wermelskirchen die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2002 zu beschließen und stimmt einstimmig der vorgelegten, neugefassten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen der Gefahrenvorbeugung in der Stadt Wermelskirchen zu. |
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