Auszug - § 61 Schulgesetz NRW - Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters  

 
 
Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0280/2022 § 61 Schulgesetz NRW - Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
 
Beschluss


Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.

 

Herr Jochen Bilstein, Ausschussvorsitzender bittet die Verwaltung einen Vorschlag zu unterbreiten, wie man mit dem Thema zur Zufriedenheit und Wertschätzung aller verfahren kann.