1. stv. Bürgermeisterin Reetz übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz. Beigeordneter Graef teilt mit, dass das erste Grundstück mit einer Größe von 2.100 m² zwischenzeitlich an ein auswärtiges Unternehmen verkauft worden ist. Bezogen auf die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen des Herrn
Uwe Thomas beschließt der Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Abwägung
die Bedenken zurückzuweisen, da sie in der vorliegenden Form keinen Bezug auf
das laufende Änderungsverfahren nehmen. Die Bebauungsplanänderung wird in der
vorliegenden Form weitergeführt. zu A) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten Beschlussvorschläge. zu B) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung in der Fassung vom Juni 2005 wird zugestimmt. |
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