Auszug - 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 48 "Ostringhausen" A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB B) Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 48 "Ostringhausen" gemäß § 10 (1) BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.07.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0358/2005/1 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 48 "Ostringhausen"

A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 48 "Ostringhausen"
gemäß § 10 (1) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss

zu A)

1. stv. Bürgermeisterin Reetz übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz. Beigeordneter Graef teilt mit, dass das erste Grundstück mit einer Größe von 2.100 m² zwischenzeitlich an ein auswärtiges Unternehmen verkauft worden ist.

 

Bezogen auf die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen des Herrn Uwe Thomas beschließt der Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Abwägung die Bedenken zurückzuweisen, da sie in der vorliegenden Form keinen Bezug auf das laufende Änderungsverfahren nehmen. Die Bebauungsplanänderung wird in der vorliegenden Form weitergeführt.

 

zu A)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten Beschlussvorschläge.

 

zu B)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung in der Fassung vom Juni 2005 wird zugestimmt.