Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen" A) Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung gemäß § 1 Abs. 8 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB B) Beschluss, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligungnach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.07.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0422/2005 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen"

A) Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung gemäß § 1 Abs. 8 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
B) Beschluss, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss

zu A)

Bürgermeister Weik übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt wieder den Vorsitz.

 

zu A)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ nach § 1 Absatz 8 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

zu B)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Absatz 2 BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 sowie die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.