Bürgermeister Weik übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt wieder den Vorsitz. zu A) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ nach § 1 Absatz 8 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. zu B) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Absatz 2 BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 sowie die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. |
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