Auszug - 22. Änderung des FNP in Wickhausen und Satzungsbeschluß zum Bebauungsplan DH Nr. 5 "Pflanzenmarkt Wickhausen" A) Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (1) BauGB B) Beschluß der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Wickhausen C) Satzungsbeschluß des Bebauungsplanes DH Nr. 5 "Pflanzenmarkt Wickhausen" gemäß § 10 (1) BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.07.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0424/2005 22. Änderung des FNP in Wickhausen und Satzungsbeschluß zum Bebauungsplan DH Nr. 5 "Pflanzenmarkt Wickhausen"
A) Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (1) BauGB
B) Beschluß der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Wickhausen
C) Satzungsbeschluß des Bebauungsplanes DH Nr. 5 "Pflanzenmarkt Wickhausen" gemäß § 10 (1) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Frau Hero / MWM
2. Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss

zu A)

Bezogen auf die Stellungnahme des Forstamtes Bergisch Gladbach Königsforst, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die FNP-Änderung und den Bebauungsplan entsprechend der Abwägung in der vorliegenden Fassung fortzuführen. Auf die Festsetzung eines Wegerechtes wird verzichtet.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die FNP-Änderung und den Bebauungsplan entsprechend der Abwägung in der vorliegenden Fassung fortzuführen. Im weiteren wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren ist ein qualifizierter landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen.

 

Bezogen auf die Stellungnahme des Amtes für Wasser- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die FNP-Änderung und den Bebauungsplan entsprechend der Abwägung in der vorliegenden Fassung fortzuführen. Das wasserrechtliche Verfahren wird gesondert im Anschluss an das Bauleitplanverfahren durchgeführt.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Abt. 60, Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 1 Enthaltung (Grüne), die FNP-Änderung und den Bebauungsplan entsprechend der Abwägung in der vorliegenden Fassung fortzuführen und die Bedenken zurückzuweisen. Auf die Festsetzung der konkreten Stellplatzzahl wird verzichtet.

 

Bezogen auf die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 3 Enthaltungen (Grüne), die FNP-Änderung und den Bebauungsplan entsprechend der Abwägung in der vorliegenden Fassung fortzuführen. Eine gesonderte Erschließung des Plangebietes wird nicht weiter verfolgt.

 

Bezogen auf die Anregungen von Herrn Rainer Schmidt beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 1 Enthaltung (Grüne), die FNP-Änderung und den Bebauungsplan entsprechend der Abwägung in der vorliegenden Form fortzuführen und die Anregungen von Herrn Rainer Schmidt zurückzuweisen.

 

zu A)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge.

 

zu B)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Wickhausen als Sonderbaufläche (SO) „Pflanzenmarkt“ gemäß der in der Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung einschließlich der dazu gehörenden Erläuterung  

 

Zu C)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Bebauungsplan DH Nr. 5 "Pflanzenmarkt Wickhausen" gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung einschließlich der dazu gehörenden Begründung.