Auszug - 1. Nachtragssatzung als Ergänzungssatzung nach § 34 (3) BauGB für einen Teilbereich der Ortslage Hinterhufe
A) Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
B) Satzungsbeschluss zu der Ergänzungssatzung
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 1.
Nachtragssatzung als Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) BauGB in der vorliegenden
Fassung für das in der Plananlage des Satzungstextes dargestellte Grundstück im
Bereich Hinterhufe.