Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Anregungen gemäß der Darstellung in der Abwägung zurückzuweisen und den Bebauungsplan in der vorliegenden Form abzuschließen. Bezogen auf die Stellungnahme des Staatlichen
Umweltamtes Köln beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Anregungen und
Bedenken gemäß der Darstellung in der Abwägung zurückzuweisen und den Plan in
der vorliegenden Form abzuschließen. Zu A) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3(2) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge. Zu B) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 70 „Loches Platz“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung einschließlich der dazu gehörenden Begründung. |
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