Auszug - Osterfeuer auf Sportplätzen  

 
 
Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 27.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
0055/2023 Osterfeuer auf Sportplätzen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Harald Drescher
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Kohls, Arne
 
Beschluss


Herr Karl-Heinz Wilke, CDU und Ausschussvorsitzender, und Herr Norbert Galonska, SPD, haben den Beschluss neu gefasst, da von dem kleinen Übungsplatz oberhalb des Eifgenstadions (Tenneplatz / genannt Briefmarke) eine erhöhte Brandgefahr ausgeht.

 

Herr Harald Drescher stellt den Sachverhalt kurz anhand eines Wortbeitrages vor.

 

Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung einstimmig mit einer Enthaltung (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) die beantragten Osterfeuer auf dem Sportplatz Tente und auf dem alten Sportplatz unterhalb des Hallenbades (Tenneplatz) unter folgenden Bedingungen zu ermöglichen:

1. Die Verwaltung macht vor und nach der Veranstaltung entsprechende Fotos des
genehmigten Platzes.

2. Die Verwaltung kontrolliert, ob der Zustand zu Beginn des Feuers auch nach der
Veranstaltung wieder im gleichen Zustand hergerichtet worden ist.

3. Eine Kaution von 250,00 Euro ist vorab zu entrichten.

4. Die Osterfeuer auf Sportanlagen werden zunächst auf das Jahr 2023 begrenzt und
bedürfen im Anschluss für weitere Jahre die Genehmigung des Sportausschusses.