Beschluss:
Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 27.02.2023 wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW einstimmig genehmigt.