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Beschluss:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zur Realisierung des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung und die für eine Konkretisierung des notwendigen Gesamtfinanzierungsbedarfes erforderlichen, kostenpflichtigen Planungsaufträge erteilt werden, sobald die Förderrichtlinie des Landes feststeht. Für die Planungsleistungen stehen im Doppelhaushalt 2022/2023 rund 2,4 Mio. Euro zur Verfügung, die auf Basis des Planungsstandes zur Haushaltsaufstellung 2022/2023 auskömmlich sein dürften. |
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