Auszug - Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz in Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:09 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0013/2023 Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz in Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zur Realisierung des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung und die für eine Konkretisierung des notwendigen Gesamtfinanzierungsbedarfes erforderlichen, kostenpflichtigen Planungsaufträge erteilt werden, sobald die Förderrichtlinie des Landes feststeht. Für die Planungsleistungen stehen im Doppelhaushalt 2022/2023 rund 2,4 Mio. Euro zur Verfügung, die auf Basis des Planungsstandes zur Haushaltsaufstellung 2022/2023 auskömmlich sein dürften.