Auszug - Änderung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 29.03.2019
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013 zu beschließen.