Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den folgenden Beschlusstext:
a) Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Neuenhöhe Ost“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).
b) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
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