Auszug - Bundesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren: Richtlinien des nicht-investiven Verfügungsfonds  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:01 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0108/2023 Bundesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren: Richtlinien des nicht-investiven Verfügungsfonds
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Engstfeld, Lisa
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung von Zukunft Wermelskirchen und einer Gegenstimme der AfD die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem nicht-investiven Verfügungsfonds in der Innenstadt von Wermelskirchen“ und setzt den Arbeitskreis Wermelskirchen Innenstadt als Entscheidungsgremium für Beratungen und Bewilligungen von Anträgen ein.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien des nicht-investiven Verfügungsfonds der Stadt Wermelskirchen (1792 KB)