Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt einstimmig fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2022 vorliegen und empfiehlt dem Rat der Stadt auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2022 zu verzichten. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.