Auszug - Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:07 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
0202/2023 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Scherz, Jörg
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
 
Beschluss


Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt einstimmig fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2022 vorliegen und empfiehlt dem Rat der Stadt auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2022 zu verzichten. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.