Beschluss:
Der Rat der Stadt stellt einstimmig fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2022 vorliegen. Auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2022 wird daher verzichtet. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.