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Beschluss:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, die für die Planung benötigten Haushaltsmittel für den Straßenausbau „Breslauer Straße“ in einer Gesamthöhe von 150.000 € gem. § 83 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) außerplanmäßig bereitzustellen.
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