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Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:
a) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Wermelskirchen vom 14.09.2023. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 345.769.414,96 €, die Summe der Erträge auf 106.754.882,18 € und die Summe der Aufwendungen auf 100.837.502,82 €.
b) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresüberschuss in Höhe von 5.917.379,36 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage steigt damit zum 01.01.2021 auf 92.035.868,83 €. Der Betrag der Ausgleichsrücklage bleibt unverändert bei 1.348.392,00 €.
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen. |
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