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Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt gem. § 25 Abs. 1 S. 2 Kommunalhaushaltsverordnung die Mehrkosten in Höhe von 561.000 € bei der Maßnahme I01122105 Neubau Feuerwehrgerätehaus zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, Einsparungen bei der Maßnahme I91370001 Neubau FW-Gerätehaus Tente/Unterstraße im Haushaltsjahr 2023 als Deckung in Anspruch zu nehmen. |
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