Auszug - Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der städtischen Unterkünfte für geflüchtete, asylsuchende und obdachlose Personen in Wermelskirchen und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für geflüchtete, asylsuchende und obdachlose Personen in der Stadt Wermelskirchen.  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:13 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0231/2023 Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der städtischen Unterkünfte für geflüchtete, asylsuchende und obdachlose Personen in Wermelskirchen
und
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für geflüchtete, asylsuchende und obdachlose Personen in der Stadt Wermelskirchen.
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Soziales und Inklusion Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einmütig mit einer Enthaltung von Zukunft Wermelskirchen die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der städtischen Unterkünfte für geflüchtete, asylsuchende und obdachlose Personen in Wermelskirchen

und

die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für gefchtete, asylsuchende und obdachlose Personen in der Stadt Wermelskirchen.