Beschluss:
Die beigefügte, entsprechend § 60 Absatz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 21.09.2023 wird entsprechend§ 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW, einstimmig genehmigt.