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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die Seniorenbeiratsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen vom 13.01.1997 in der Fassung der 1. Änderung vom 04.09.2000 wie folgt zu ändern: § 5 Satz 2 erhält folgende neue Fassung: Die Einladung erfolgt jeweils durch den/die Vorsitzende/n, der sie auch verfasst. § 6 Satz 2 erhält folgende neue Fassung: „Der/die Schriftführer/in wird zu Beginn jeder Sitzung vom Seniorenbeirat aus seiner Mitte bestimmt.“ § 7 erhält folgende neue Fassung: „Anfallende Verwaltungsarbeiten für den Seniorenbeirat werden mit Ausnahme der Schriftführertätigkeit (siehe § 6 Satz 2) vom Bürgermeister - Sozialamt - der Stadt Wermelskirchen übernommen.“ |
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