Auszug - Übertragung der hoheitlichen kommunalen Entsorgungspflichten der Stadt Wermelskirchen auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV)  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 28.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
0257/2023 Übertragung der hoheitlichen kommunalen Entsorgungspflichten der Stadt Wermelskirchen auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV)
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Susanne Jakstait
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Jakstait, Susanne
 
Beschluss


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Punkte zu beschließen:

 

1.) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt eine Aufgabenübertragung im Bereich der Abfallwirtschaft auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband zum 01.01.2025 gemäß der als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

 

2.) Der Rat der Stadt Wermelskirchen bewilligt die als Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung des zu bildenden „Beirates für Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen“.

 

3.)        Der Rat der Stadt Wermelskirchen stimmt der Aufgabenunterstützung durch den BAV bei der Bearbeitung von Behälteränderungswünschen, der Veranlagung und der Bürgerberatung für das Jahr 2024 zu.