|  |  | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 
 Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" für das Jahr 2024 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren unverändert beibehalten werden: 
 Abflusslose Gruben 11,62 € je m³ Schmutzwasser 
 Kleinkläranlagen 65,80 € je abgefahrenem m³ Fäkalien 
 Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) wird ein Betrag in Höhe von 6.000 € entnommen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 772 € eingestellt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|  |  | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||