Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende“ für das Jahr 2024 zur Kenntnis zu nehmen zum 01.01.2024 zu beschließen:
a) die Gebühren:
Schmutzwasser 3,76 €
Niederschlagswasser 1,74 €
Durchleitungsgebühr 2,63 €
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 443.615 € zu entnehmen
c) die 6. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasser-beseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017
Ein Exemplar der 6. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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