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Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührennachberechnung „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende“ für das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2022:
a) die Gebühren
Schmutzwasser 3,36 €
Niederschlagswasser 1,44 €
Durchleitungsgebühr 2,22 €
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 67.000 € zu entnehmen
c) die Änderungssatzung zur 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017
Ein Exemplar der Änderungssatzung zur 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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