Auszug - Gebührennachberechnung 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende" sowie Änderungssatzung zur 4. Nachtragssatzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:13 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0261/2023 Gebührennachberechnung 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende" sowie Änderungssatzung zur 4. Nachtragssatzung
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührennachberechnung „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende“r das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2022:

 

  a) die Gebühren

 

     Schmutzwasser      3,36 €

 

     Niederschlagswasser    1,44 €

 

     Durchleitungsgebühr    2,22 €

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 67.000 € zu entnehmen

 

c) die Änderungssatzung zur 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

 Ein Exemplar der Änderungssatzung zur 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.