Auszug - Gebührenkalkulation 2024 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:13 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0252/2023 Gebührenkalkulation 2024 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“r das Jahr 2024 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2024 die vorgelegten Gebührenkalkulationen sowie die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008.

 

a)      Danach werden die Gebühren für Jahrmärkte in einem moderaten Rahmen und unter Verzicht kostendeckender Gebühren für 2024 wie folgt festgesetzt:

 

Herbstkirmes   48,00 € je Veranlagungsmeter

Krammarkt   48,00 € je Veranlagungsmeter

Frühjahrskirmes  36,00 € je Veranlagungsmeter

Dhünner Kirmes    9,50 € je Veranlagungsmeter

 

b)      Die Gebühren für Wochenmärkte können unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2020 i.H.v. 2.759 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.