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Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2024 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2024 die vorgelegten Gebührenkalkulationen sowie die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008.
a) Danach werden die Gebühren für Jahrmärkte in einem moderaten Rahmen und unter Verzicht kostendeckender Gebühren für 2024 wie folgt festgesetzt:
Herbstkirmes 48,00 € je Veranlagungsmeter Krammarkt 48,00 € je Veranlagungsmeter Frühjahrskirmes 36,00 € je Veranlagungsmeter Dhünner Kirmes 9,50 € je Veranlagungsmeter
b) Die Gebühren für Wochenmärkte können unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2020 i.H.v. 2.759 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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