![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2024 zur Kenntnis und beschließt einmütig mit einer Enthaltung von Bündnis90 / Die Grünen zum 01.01.2024 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall 2,43 € (2023: 2,34 €/ + 0,09 €) davon Restabfall 2,38 € (2023: 2,27 €/ + 0,11 €) Papierabfall 0,05 € (2023: 0,07 €/ - 0,02 €)
b) Bioabfall 1,12 € (2023: 1,07 €/ + 0,05 €)
c) Gewerbeabfall (Restabfall) 2,38 € (2023: 2,27 €/ + 0,11 €)
Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |