Auszug - Gebührenkalkulation 2024 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:13 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0251/2023 Gebührenkalkulation 2024 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“r das Jahr 2024 zur Kenntnis und beschließt einmütig mit einer Enthaltung von Bündnis90 / Die Grünen zum 01.01.2024 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.

 

Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:

 

a) Kommunaler Siedlungsabfall    2,43 €   (2023: 2,34 €/ + 0,09 €)

    davon 

Restabfall      2,38 €   (2023: 2,27 €/ + 0,11)

Papierabfall      0,05 €   (2023: 0,07 €/  - 0,02)

 

b) Bioabfall       1,12 €   (2023: 1,07 €/ + 0,05 €)

 

c) Gewerbeabfall (Restabfall)    2,38 €   (2023: 2,27 €/ + 0,11)

 

Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung

des Rates als Anlage beizufügen.