Der Rat der Stadt beschließt die Beschlüsse zu a und b gemeinschaftlich.
Beschluss zu a): Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich die Abwägung der zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" vorgebrachten Bedenken und Anregungen, wie in dieser Beschlussvorlage dargestellt, vorzunehmen.
Beschluss zu b) Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
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