![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auf Anfrage von Stadtverordnetem Seeger teilt die Verwaltung mit, dass es derzeit 420 Stadtpassinhaber in Wermelskirchen gibt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die Vergünstigungen durch den Stadtpass auf die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG zu übertragen und die Richtlinien zur Erteilung eines Stadtpasses im Sinne der Ausführungen beim Sachverhalt dieser Beschlussvorlage zu erlassen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |