Auszug - Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2024/2025 - Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:18 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
0006/2024 Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2024/2025 - Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Kremer, Nadja
 
Beschluss


 

 

Herr Andreas Voß stellt den Sachverhalt anhand eines Wortbeitrages vor.

 

Herr Jürgen Graef, Lebenshilfe, stellt den Antrag, die in der Vorlage genannten 20 Plätze für die Kindertagesstätte Wellerbusch auf 17 zu reduzieren.

 

Die Verwaltung wird die Vorlage dahingehend anpassen und Kontakt mit der Lebenshilfe aufnehmen, um zu klären, welche Gruppenformen betroffen sind.

 

Somit beschließt der Jugendhilfeausschuss einstimmig (mit 1 Enthaltung Lebenshilfe), die Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen in der von der Verwaltung dargestellten geänderten (s. o.) Art und Weise (Anlagen 1 und 2) für das Kindergartenjahr 2024 / 2025 festzulegen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse des Landes NRW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2024 zu beantragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, geringfügige und zwingend notwendige Änderungen (sofern sich diese zwischen dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses und der Stellung des Zuschussantrages ergeben sollten) eigenverantwortlich vornehmen zu dürfen.