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Herr Graef erläutert, dass die erforderlichen vereinfachten Änderungen in der Vorlage detailliert dargestellt sind und dass sie sich aus der praktischen Umsetzung ergeben haben. Stadtverordneter Klein möchte Fragen zu Punkt 3 und 4 erläutert haben. Frau Rühle führt zu Punkt 3 aus, dass der erforderliche Waldabstand eingehalten wurde. Bei Punkt 4 sind lediglich zusätzliche Garagenstandorte geschaffen worden. Die Stadtverordneten Soll, Bosbach und Krüger fordern, dass für zukünftige Bebauungspläne die aus ihrer Sicht starken Reglementierungen durch Festsetzungen, aufgegeben werden. Herr Graef sagt zu dieses grundsätzliche Thema im Arbeitskreis Stadtentwicklung auf die Tagesordnung zu nehmen. Die Frage des Stadtverordneten Bosbach, ob durch diese vereinfachten Änderungen die Umlegung betroffen ist, wird vom Vorsitzenden verneint. Zu A) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu beschließen. Zu B) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen und die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage der in der Sitzungsvorlage dargestellten Planänderungen durchzuführen. |
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