Auszug - Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 (4) 3 BauGB für einen Teilbereich in Wermelskirchen Neuenhaus.  

 
 
8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0462/2005 Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 (4) 3 BauGB für einen Teilbereich in Wermelskirchen Neuenhaus.
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Rücksprache mit Herrn Graef erforderlich:

 

 

Der in der Vorlage definierte Bereich als Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung soll um eine südliche Fläche der Kirchengemeinde ergänzt werden. Der Vorschlag zur Satzungsabgrenzung wird in einem entsprechenden Lageplan dem Protokoll beigefügt. Dies ist dann als Ergänzung des jetzt zur Aufstellung vorliegenden Beschlussvorschlages zu betrachten, da eine Weitergabe an den Rat nicht erforderlich ist.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellung einer Satzung nach § 34 (4) 3 BauGB als Ergänzungssatzung zur Innenstadtsatzung Braunsberg - Hilgen, Teilbereich Neuenhaus, für den in der Anlage dargestellten Planbereich.

 

Rücksprache mit Herrn Graef erforderlich: