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Der in der Vorlage definierte Bereich als Ergänzungssatzung
zur Innenbereichssatzung soll um eine südliche Fläche der Kirchengemeinde
ergänzt werden. Der Vorschlag zur Satzungsabgrenzung wird in einem
entsprechenden Lageplan dem Protokoll beigefügt. Dies ist dann als Ergänzung
des jetzt zur Aufstellung vorliegenden Beschlussvorschlages zu betrachten, da
eine Weitergabe an den Rat nicht erforderlich ist. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt
einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellung einer
Satzung nach § 34 (4) 3 BauGB als Ergänzungssatzung zur Innenstadtsatzung
Braunsberg - Hilgen, Teilbereich Neuenhaus, für den in der Anlage dargestellten
Planbereich. |
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