Auszug - 1. Nachtragssatzung zur Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstigen brandschutztechnischen Leistungen der Gefahrenvorbeugung
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die 1. Nachtragssatzung zur Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstigen brandschutztechnischen Leistungen der Gefahrenvorbeugung vom 13.12.2022.